Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen geeinigt. Am 5. März 2021 soll er im Bundesrat beraten werden und bereits am 3. Juli 2021 in Kraft treten.
Heinz Klos
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