Zum 1. Januar 2021 treten zwei Neuerungen im Bereich der Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten durch die Arbeitslosenversicherung in Kraft.
Sammelanträge zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere Beschäftigte
Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-morgen-Gesetz") erhalten Arbeitgeber ab 1. Januar 2021 die Möglichkeit, Sammelanträge zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere ihrer Beschäftigten zu stellen.
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei beruflicher Weiterbildung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) wurde die Förderung der Weiterbildung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (KuG) in § 106a SGB III neu geregelt und von der bisherigen Förderung von Beschäftigten in § 82 SGB III entkoppelt.
Die BDA bietet zu beiden Themen jeweils in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein "BDA konkret - Praxisseminar online" an, zu denen Sie herzlich eingeladen sind:
Thomas Friedrich (Bereichsleiter Produktentwicklung Förderung der BA) wird zusammen mit seinem Team das neue Verfahren vorstellen und gerne Ihre Fragen beantworten. Neben Hintergrundinformationen zu dieser gesetzlichen Neuregelung ist eine virtuelle Reise durch die Online-Antragsstrecke integraler Bestandteil.
Anke Eidner (Fachbereichsleiterin Arbeitgeberleistungen, Leistungsmissbrauch der BA) wird zusammen mit ihrem Team die neuen Fördermöglichkeiten vorstellen und gerne Ihre Fragen beantworten.
Bitte melden Sie sich bis zum 15. Januar an. Fragen können an arbeitsmarkt (at) arbeitgeber.de vorab gestellt werden.
Ursula Zöllner
Assistenz
u.zoellner (at) dmpi-bw.de
0711 45044-32