Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Kürzung der Urlaubsansprüche für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte eine Erklärung über die vorgenommene Kürzung innerhalb des Arbeitsverhältnisses abgeben müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Kürzung der Urlaubsansprüche gemäß § 15 Abs. 1 S. 4 MTV gewerbliche Arbeitnehmer bzw. § 18 Abs. 1 S. 4 MTV für Angestellte eine Erklärung über die vorgenommene Kürzung innerhalb des Arbeitsverhältnisses abgeben müssen. Diese Kürzungserklärung wird in analoger Anwendung der Rechtsprechung zur Kürzungserklärung bei Elternzeit gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG angewandt. Das BAG hatte in diesem Zusammenhang mit Urteil vom 19.03.2019 (Az.: 9 AZR 495/17) erneut entschieden, dass der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht hinsichtlich des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit nur innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausüben kann.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
g.waidelich (at) dmpi-bw.de
0711 45044-22
0175 3394399