Eine übliche Vertragsklausel in Arbeitsverträgen ist die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen. Wenn ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis nicht innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem er entsteht und der Arbeitnehmer oder das Unternehmen davon Kenntnis erlangt, schriftlich geltend gemacht wird, verfällt er.