Bis Ende Juni 2020 wird die Mindestlohnkommission der Bundesregierung ihren turnusgemäßen Bericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen und über dessen nächste Anpassung entscheiden. Hierzu hört die Kommission insbesondere Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften an und hat auch den bvdm erneut gebeten, eine Stellungnahme abzugeben.