Seit dem 1. September 2020 haben Verlage im Rahmen des für den Kultur- und Medienbereich aufgelegten Rettungspakets „NEUSTART KULTUR“ die Möglichkeit, staatliche Druck- und Produktionskostenzuschüsse zu beantragen. Buchhandlungen wiederum können Fördermittel für die Digitalisierung ihrer Vertriebswege beantragen. Die Anträge sind hierbei – spätestens bis zum 31. Oktober 2020 – über die Online-Plattform des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu stellen, da dieser für die gesamte Abwicklung des Programms verantwortlich ist. Zusätzlich müssen die ausgedruckten Anträge auch postalisch beim Börsenverein eingereicht werden.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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