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Eintrag vom 19.08.2020

Rechnerische Auswirkungen des neu gefassten Lohnabkommens zum 1. September 2020

Aufgrund der außergewöhnlich starken Auswirkungen des Corona-Virus auf die Geschäftslage der Druck- und Medienunternehmen haben der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und die Gewerkschaft ver.di am 18. Mai 2020 eine Tarifvereinbarung zur Bewältigung der Corona-Krise in der Druckindustrie geschlossen. Dieser sieht unter anderem eine Verschiebung der noch ausstehenden linearen Lohnerhöhungen und eine Verlängerung der Laufzeit des bestehenden Lohnabkommens vor. Diese Änderungen wurden in die neue Fassung des seit dem 1. September 2018 gültigen Lohnabkommens aufgenommen. Nachfolgend werden die rechnerischen Auswirkungen auf die Kostenbelastungen 2020 dargestellt.

bvdm.

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