Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat seine Empfehlung zum Führen von Ausbildungsnachweisen aktualisiert.
Der Ausbildungsnachweis ist ein wichtiges Instrument innerhalb der dualen Berufsausbildung und hilft sowohl den Auszubildenden als auch dem Ausbildungspersonal, Inhalte zu erfassen, zu strukturieren und einen Überblick zu bewahren. Der Nachweis kann seit einiger Zeit auch digital geführt werden, was der Hauptausschuss zum Anlass nahm, seine Empfehlung zum Führen von Ausbildungsnachweisen zu überarbeiten.
Dabei wurde der Blick auch auf den sog. „ganzheitlichen Ausbildungsnachweis" gerichtet. Dieser ist ein Instrument zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in der betrieblichen Berufsausbildung. Er dient zum Nachweis des inhaltlichen und zeitlichen Ablaufs der Ausbildung und dokumentiert alle während der Ausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Führung des Ausbildungsnachweises ist im Berufsbildungsgesetz verankert und Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Der Ganzheitliche Ausbildungsnachweis erfüllt folgende Funktionen:
In der aktualisierten Empfehlung sind zahlreiche Links zum Thema aufgeführt. Darüber hinaus werden
„Best-practice-Modelle" einzelner Branchen genannt.
Sie finden die Empfehlung online beim Bundesanzeiger:
Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
m.erlewein (at) dmpi-bw.de
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