Am 16.06.2020 wurde die sog. Corona Tracing Warn App der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts (RKI) vorgestellt. Ziel der Tracing App ist es, Infektionsketten präzise zu verfolgen und frühestmöglich zu unterbrechen. Die App wurde federführend durch das Fraunhofer Institut in Zusammenarbeit mit der deutschen Telekom und SAP programmiert.
Viele Unternehmen, aber auch Privatpersonen, fragen sich nun, ob die App aus datenschutzrechtlicher Sicht installiert werden kann (sollte), aber auch, welche Besonderheiten im Arbeitsverhältnis gelten. Bitte beachten Sie, dass Stand jetzt keine abschließende Bewertung der Rechtslage in Bezug auf die Nutzung der App möglich ist, sondern vielmehr zunächst die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzes und – im Bereich des Beschäftigtenverhältnisses – des Arbeitsrechts herangezogen werden können.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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