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Eintrag vom 17.06.2020

Die Handreichung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zur Beantragung des Energiesteuer- und Stromsteuer-Spitzenausgleichs wurde aktualisiert

Grundsätzlich können energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes unter bestimmten Voraussetzungen über den sogenannten Spitzenausgleich eine Entlastung von der gezahlten Strom- und Energiesteuer erhalten.

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