Mit der Lockerung der Reisefreiheit entstehen neue arbeitsrechtliche Folgeprobleme für die Arbeitgeber. Aufgrund der aktuellen Regelungen der Corona Verordnung Einreise-Quarantäne müssen sich Personen, die aus Ländern, die vom Sozialministerium Baden-Württemberg als Risikogebiete ausgewiesen sind, bei der Einreise nach Baden-Württemberg für 14 Tage in Quarantäne begeben. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen sind Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung in der Corona Verordnung Einreise-Quarantäne geregelt.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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