Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll den Abmahnmissbrauch eindämmen und sieht hierfür insbesondere die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen vor. Zudem stehen den Gewerkschaften nach dem Gesetz Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) zu. Der Bundesrat hat das Gesetz am 9. Oktober 2020 gebilligt.
Dr. Alexander Lägeler
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