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Eintrag vom 11.11.2020

Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2021

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2020 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2021 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2019) turnusgemäß angepasst.

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