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Eintrag vom 02.09.2020

Betriebsunterstützende Unterlagen zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Konkretisierung von Arbeitsschutzstandards wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht und ist seit dem 20. August 2020 in Kraft. Die in der infoKompakt-Veranstaltung präsentierten Verpflichtungen, die für Druck- und Medienunternehmen daraus resultieren, umfassen technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Betriebsunterstützende Informationen werden von den Verbänden bereitgestellt.

Corona

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat unter Beteiligung seiner Arbeitsschutzausschüsse die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Konkretisierung des BMAS-Arbeitsschutzstandards vom April 2020 erarbeitet. Sie wurde am 20. August 2020 offiziell im Gemeinsamen Ministerialblatt (Nr. 24, S. 484 ff.) veröffentlicht. Durch diese Veröffentlichung erhält die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit den enthaltenen Maßnahmen die sogenannte Vermutungswirkung: Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält Konkretisierungen der Anforderungen der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Bei Einhaltung dieser Konkretisierungen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen erfüllt sind (Vermutungswirkung). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz – insbesondere an die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen in Unternehmen.

Die im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erhalten Sie nachstehend als Download.

Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) haben die Verbände Druck und Medien am 27.08.2020 die Informationsveranstaltung infoKompakt: Die Arbeitsschutzregel 2020 durchgeführt, die zu den Auswirkungen und Anforderungen informierte, die mit der Arbeitsschutzregel auf Unternehmen zukommen.

Die Präsentationsfolien mit allen wichtigen Links zu den weiterführenden Informationen erhalten Sie ebenfalls nachstehend als Download. Ferner werden die in der Veranstaltung nicht behandelten Fragen der Teilnehmer derzeit schriftlich zusammengefasst und in Kürze ebenfalls veröffentlicht.

Download

SARS-COV-2-Arbeitsschutzregel Stand 09/2020
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Präsentationsfolien infoKompakt-Informationsveranstaltung SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
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Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-65
0170 5409302