Eine Klausel im Arbeitsvertrag, mit welcher der Arbeitnehmer bestätigt, nicht bereits zuvor in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber gestanden zu haben, ist unwirksam und schützt den Arbeitgeber nach Ansicht des LAG Baden-Württemberg nicht vor einer Unwirksamkeit der Befristung wegen Verstoß gegen das Vorbeschäftigungsverbot.
Gabriele Waidelich
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Martin Stier
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