Im Rahmen der bundesweiten Roadshow der Verbände Druck und Medien zum Verpackungsgesetz fand in Baden-Württemberg am 5.November die Infoveranstaltung im erfolgreichen AfterWorkSpecial-Format statt.
Jochen Klett von der pXm Süd GmbH und Fabian Häcker vom Entsorger Interseroh Dienstleistungs GmbH versuchten, Licht in den Dschungel des neuen Verpackungsgesetzes zu bringen. Das Gesetz, das am 1.1.2019 in Kraft tritt, gilt ausnahmslos für alle Branchen und stellt auch die Unternehmen der Druckindustrie vor die Herausforderung, sich „rechtskonform" zu verhalten. Denn: wird dies versäumt, drohen Bußgelder und sogar Vertriebsverbote. Gleichzeitig enthält das Gesetz an vielen Stellen unklare und geradezu widersinnige Rechtsbegriffe, was den Rechtsanwender vor große Herausforderungen stellt.
Zu klären galt es die im Gesetz verwendeten Begriffe: Serviceverpackung, Versandverpackung, Umverpackung, Transportverpackung und systembeteiligungspflichtige Verpackung. Ebenso die Definitionen Erstinverkehrbringer, Endverbraucher, private Haushalte und vergleichbare Anfallstellen, Vertreiber und Hersteller.
Neu ist insbesondere, dass Betriebe, die Erstinverkehrbringer im Sinne des Gesetzes sind, sich bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)" registrieren müssen. Die als privatrechtliche Stiftung gegründete ZSVR fungiert als beliehene Behörde und soll ab Januar 2019 Transparenz über Mengen und Entsorgungswege der in Deutschland an den Endverbraucher abgegebenen Verpackungen herstellen und eine „ordnungsgemäße sowie faire Verteilung der Entsorgungs- und Recyclingkosten" sicherstellen. Neben der Registrierung besteht die Pflicht, prognostizierte Mengen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zu lizenzieren sowie später verifizieren.
Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zu branchentypischen Fallkonstellationen und deren (möglicher) Handhabung. Eine abschließende Bewertung konnte aufgrund o.g. Umstände nicht zu allen Fragen erarbeitet werden. So lautete denn auch das Fazit des Geschäftsführers des vdm, Dr. Alexander Lägeler: „Das VerpackG reiht sich ein in die immer länger werdende Liste extrem schludrig und mit unklaren Rechtsbegriffen gespickten Regelungen. Unsere Verbandsorganisation wird dieses Gesetz kritisch begleiten und Anfragen zu unklaren Begriffen an die ZSVR richten, damit unsere Unternehmen größtmögliche Rechtssicherheit erhalten.“
Jetzt Leitfaden Verpackungsgesetz anfordern:
Jochen Klett
Technischer Berater pxm-Süd
j.klett (at) pxm-sued.de
0711 45044-35
0171 3341845