21. Februar 2019 | dmpi Kemnat bei Stuttgart
Infoveranstaltung Info kompakt zur Reform des Teilzeit und Befristungsgesetzes.
Zum 1. Januar 2019 treten neue Regelungen zum Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit sowie zur Arbeit auf Abruf in Kraft, die sich auf die tägliche Personalarbeit auswirken werden. dmpi und die Landesverbände Druck und Medien informieren ab Januar 2019 deutschlandweit in elf Fachveranstaltungen über die Neuerungen.
Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Teilzeitansprüchen schaffen die Neuregelungen in Unternehmen ab 46 Arbeitnehmern einen Anspruch auf „Brückenteilzeit" für ein bis fünf Jahre. Hinzu kommt eine Verschiebung der Beweislast auf den Arbeitgeber, wenn er den Wunsch eines Arbeitnehmers nach Verlängerung seiner Arbeitszeit nicht umsetzen kann.
Es steht zu befürchten, dass die neuen Regelungen dazu einladen, häufiger zwischen Voll- und Teilzeit hin- und herzuwechseln. Das kann gerade kleinere Betriebe vor erhebliche Probleme stellen. Zudem wurden ein formalisiertes „Erörterungsrecht" zu Arbeitszeitfragen geschaffen und die eigentlich flexiblen Abrufarbeitsverhältnisse reglementiert.
Die nächste Stufe der Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019 folgen: Die geplante Regulierung befristeter Arbeitsverhältnisse wird erhebliche Herausforderungen für Unternehmen mit sich bringen.
Handhaben Sie die neuen Regelungen optimal. Lassen Sie sich als Arbeitgeber von den Experten der Verbände einen Überblick über alle Neuregelungen informieren und erhalten Sie Tipps für die optimale Nutzung der Gestaltungsspielräume.
Info Kompakt
Chefsache Personal: Neues Teilzeitgesetz
Do 21. Februar, 14 - 17 Uhr
Haus der Druckindustrie
Kostenfrei für Mitglieder / 50 € regulär
Weitere Infos und Anmeldung
Ursula Zöllner
Assistenz
u.zoellner (at) dmpi-bw.de
0711 45044-32